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   LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21   

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LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21 (https://dejure.org/2021,13977)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2021 - 8 O 55/21 (https://dejure.org/2021,13977)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 8 O 55/21 (https://dejure.org/2021,13977)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Sämtliche subjektiven Tatbestandselemente müssen angesichts des personalen Charakters der sittenwidrigen Schädigung vielmehr regelmäßig in einer natürlichen Person verwirklicht sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019 - 10 U 134/19 -, juris Rn. 95).

    Es genügt, dass einer Person durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind und sie die juristische Person insoweit repräsentiert (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019 - 10 U 134/19 -, juris Rn. 96).

    Wenn eine Partei eine solche negative Tatsache behauptet und gegebenenfalls beweisen muss, führt dies regelmäßig allerdings gerade umgekehrt zu einer sekundären Darlegungslast der anderen Partei, damit die darlegungsbelastete Partei überhaupt in der Lage ist, einen sachgerechten Vortrag zu halten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019 - 10 U 134/19 -, juris Rn. 98).

    Mangels vorgetragener Anknüpfungspunkte für eine Wissenszurechnung scheidet eine Haftung der Beklagten daher auch aus diesem Grunde aus (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019 - 10 U 134/19 -, juris Rn. 100; OLG Köln, Beschluss vom 4.7.2019 - 3 U 148/18 -, juris Rn. 6 f. LG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2019 - 11 O 120/18 -, juris Rn. 57).

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Beschluss vom 9.3.2021 - VI ZR 889/20 - ZVertriebsR 2021, 184 Rn. 11, 12).

    Denn unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand etc., vgl. Art. 5 Abs. 3 a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 i.V.m. Art. 3 Nr. 1 und 6, Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung 715/2007/EG (ABl. L 199 vom 28. Juli 2008, S. 1 ff.) in Verbindung mit Abs. 5.3.1 und Anhang 4 Abs. 5.3.1, Abs. 6.1.1 der UN/ECE-Regelung Nr. 83 (ABl. L 375 vom 27. Dezember 2006, S. 246 ff.) entspricht die Rate der Abgasrückführung im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (BGH Beschl. v. 9.3.2021 - VI ZR 889/20, BeckRS 2021, 4148 Rn. 27, 28).

    Bei dieser Sachlage hätte sich die Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten durch die Implementation des Thermofensters nur dann fortgesetzt, wenn zu dem - hier unterstellten - Verstoß gegen Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 im Zusammenhang mit der Entwicklung und Genehmigung des Software-Updates weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen (BGH Beschl. v. 9.3.2021 - VI ZR 889/20, BeckRS 2021, 4148 Rn. 27, 28).

    Fehlt es hieran, ist der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (BGH Beschl. v. 9.3.2021 - VI ZR 889/20, BeckRS 2021, 4148).

  • LG Saarbrücken, 04.12.2020 - 12 O 260/19

    Kommt das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Überprüfung von Dieselmotoren eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Dies ergibt sich maßgeblich aus den Ausführungen des KBA in dessen amtlicher Auskunft vom 21.09.2020 - 511-180/005#149, wiedergegeben z.B. bei LG Saarbrücken Urt. v. 4.12.2020 - 12 O 260/19, BeckRS 2020, 35323 Rn. 25 f.

    d) Selbst wenn diese Sicht des KBA unzutreffend wäre, könnte ein Handeln der Beklagten, das diese Sicht geteilt hat, schwerlich als vorsätzlich sittenwidrig oder betrügerisch angesehen werden, vgl. LG Saarbrücken Urt. v. 4.12.2020 - 12 O 260/19, BeckRS 2020, 35323: "Kommt das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Überprüfung von Dieselmotoren eines Fahrzeugherstellers sowie im Rahmen der Überprüfung eines vom Fahrzeughersteller entwickelten Software-Updates zur Überzeugung, dass bei dem Fahrzeug keine unzulässigen Abschalteinrichtungen im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zum Einsatz kommen, kann unabhängig von der Richtigkeit dieser Beurteilung grundsätzlich nicht von einem sittenwidrigen oder vorsätzlichen Handeln des Fahrzeugherstellers zulasten der Käufer der betroffenen Fahrzeuge ausgegangen werden".

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Dies gilt auch dann, wenn mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt wird (BGH Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19, BeckRS 2021, 847).

    a) Sie könnten zwar dann vorliegen, wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe (BGH Beschl. v. 19.1.2021 - VI ZR 433/19, BeckRS 2021, 847 Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 27.04.2021 - 16a U 248/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes mit einem Motor der Baureihe

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Nicht ausreichend ist es aber, allein auf den Motortyp zu verweisen, der je nach Fahrzeugmodell sehr unterschiedlich ausgelegt bzw. bei dem die Motorsteuerungssoftware sehr unterschiedlich programmiert sein kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.2021 - 16a U 248/19 - Umdruck Seite 18).

    Und selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre: Selbst aus dem Umstand, dass eine vom KBA - wie hier nicht, denn es fehlt an einem Rückrufbescheid - nachträglich als unzulässige Abschalteinrichtung beanstandete Softwarefunktion bei Beantragung der EG-Typgenehmigung von der Beklagten gegenüber dem KBA nicht offen gelegt worden ist, folgt nicht, dass die Beklagte den Vorsatz gehabt hatte, das KBA seinerzeit über das Vorliegen einer Abschalteinrichtung zu täuschen (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.2021 - 16a U 248/19): "Die damals (2014 oder früher) gültige VO (EG) Nr. 692/2008 hatte für die erforderlichen Antragsunterlagen In ihrer Anlage 3 (Muster des Beschreibungsbogens) des Anhangs I eine Positivliste vorgesehen, in der keine ausdrücklichen Angaben hinsichtlich Abschalteinrichtungen verlangt wurden.

  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Von einem vergleichbaren Fahrzeugtyp ist in der Regel auszugehen, wenn das Fahrzeug über den gleichen Motor oder Motortyp verfügt und in dieselbe Schadstoffklasse eingestuft ist (OLG Stuttgart Urt. v. 16.6.2020 - 16a U 228/19, BeckRS 2020, 15982 Rn. 84).

    Der Vortrag, das Fahrzeug des Kl. erreiche im Normalbetrieb die Werte seiner Euro-Abgasnorm nicht und bei Messungen im Realbetrieb seien höhere Emissionswerte festgestellt worden, ist ebenfalls kein greifbarer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung (OLG Stuttgart Urt. v. 16.6.2020 - 16a U 228/19, BeckRS 2020, 15982 Rn. 86, 87 vgl. auch OLG Celle Urt. v. 13.11.2019 - 7 U 367/18, BeckRS 2019, 29587 Rn. 28 f.):.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Zuletzt hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19, juris Rn. 76) klargestellt, dass das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht vom Schutzbereich der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV umfasst ist.
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Entgegen der Auffassung der Klägervertreter ergibt sich auch aus gelegentlichen zusprechenden Urteilen (vgl. OLG Köln Urt. v. 5.11.2020 - 7 U 35/20, BeckRS 2020, 30204; OLG Naumburg Urt. v. 18.9.2020 - 8 U 8/20, BeckRS 2020, 23552 LG Freiburg Urt. v. 16.10.2020 - 8 O 53/20, BeckRS 2020, 30723; LG Stuttgart Urt. v. 19.3.2021 - 8 O 431/20, BeckRS 2021, 6470) nicht, dass das Vorhandensein eines beheizbaren Kühlmittelthermostats stets zur Verurteilung der Beklagten führen muss.
  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Entgegen der Auffassung der Klägervertreter ergibt sich auch aus gelegentlichen zusprechenden Urteilen (vgl. OLG Köln Urt. v. 5.11.2020 - 7 U 35/20, BeckRS 2020, 30204; OLG Naumburg Urt. v. 18.9.2020 - 8 U 8/20, BeckRS 2020, 23552 LG Freiburg Urt. v. 16.10.2020 - 8 O 53/20, BeckRS 2020, 30723; LG Stuttgart Urt. v. 19.3.2021 - 8 O 431/20, BeckRS 2021, 6470) nicht, dass das Vorhandensein eines beheizbaren Kühlmittelthermostats stets zur Verurteilung der Beklagten führen muss.
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Stuttgart, 18.05.2021 - 8 O 55/21
    Mangels vorgetragener Anknüpfungspunkte für eine Wissenszurechnung scheidet eine Haftung der Beklagten daher auch aus diesem Grunde aus (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019 - 10 U 134/19 -, juris Rn. 100; OLG Köln, Beschluss vom 4.7.2019 - 3 U 148/18 -, juris Rn. 6 f. LG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2019 - 11 O 120/18 -, juris Rn. 57).
  • OLG München, 08.03.2021 - 27 U 6070/20

    Keine Sittenwidrigkeit eines "Thermofensters"

  • LG Stuttgart, 19.03.2021 - 8 O 431/20
  • LG Karlsruhe, 18.04.2019 - 11 O 120/18
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 3 U 416/19

    Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit einem Dieselmotor: Geltendmachung eines

  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

  • OLG München, 05.09.2019 - 14 U 416/19

    Prospekthaftung

  • OLG Dresden, 19.07.2022 - 10a U 975/21

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Denn es bedürfte eines konkreten Anhalts dafür, warum die Beteiligten an diesem Entscheidungsprozess hätten erkennen müssen, dass schon eine wechselnde Dosierung der Adblue-Zuführung einschlägigen Vorschriften nicht genügen würde (vgl. OLG München, Beschl. vom 08.03.2021, 27 U 6070/20, juris, Rn. 44; OLG München, Urteil vom 20.08.2021, 20 U 3366/19, juris, Rn. 62 f.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.11.2021, 7 U 36/21, juris, Rn. 47; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.10.2021, 23 U 506/21, juris, Rn. 49; LG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021, 8 O 55/21, juris, Rn. 59, das darauf verweist, das KBA erkenne grundsätzlich an, dass das Vorhandensein zweier Modi technisch erforderlich sei, d.h. nicht immer gleichviel eindosiert werden könne, und beanstande selbst bei rückrufbetroffenen Fahrzeugen lediglich die Programmierung, wann in welchen Modus geschaltet werde.).

    Dass die europäische Wettbewerbsbehörde deutschen Autoherstellern in einer Pressemitteilung vom 05.04.2019 vorgeworfen hat, ihre AdBlue-Dosierungsstrategien abzusprechen, mag auf Wettbewerbswidrigkeit hindeuten, ersetzt aber nicht konkreten Vortrag zur Unzulässigkeit der behaupteten Abschalteinrichtung und zum schuldhaften Fehlverhalten (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2021, 8 O 55/21, juris).

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